Der Einsatz von tierischen Co-Therapeuten in der ambulanten und in der klinischen Psychotherapie leistet wertvolle ergänzende Arbeit. Voraussetzung hierfür sind die tiergerechte Haltung, die Einhaltung von Hygienevorschriften und die Gewährleistung der Sicherheit von Tier und Mensch.
Manches, aber nicht jedes Tier hat Freude und die Fähigkeit, in einer Psychotherapie als Co-Therapeut tätig zu sein. Es gibt Tiere, die die therapeutische Arbeit gut und gerne machen und man kann erleben, wie sie eigenmotiviert und kompetent eingreifen. Meist sind es Hunde oder Katzen, auch Pferde eignen sich sehr. Hierbei ist es wichtig, dass das Tier einen Wirkungsbereich der Psychotherapie ausmacht und nicht permanent im Fokus des Geschehens steht.
Psychotherapeuten entscheiden bewusst, ob und wie oft der Co-Therapeut Tier beim jeweiligen Patient/Klient einsetzbar ist, im Sinne eines individualisierten Behandlungsplanes. Die Wirkung des Tieres erfolgt durch seine intuitiven und selbstständigen Angebote an den Menschen und nicht durch Anleitung und Vorgaben der Psychotherapeutin. Diese eigenständige Wahrhaftigkeit des Tieres macht das Plus und die entscheidende Ergänzung für die Psychotherapie aus, denn diese „freie Arbeitsweise“ ist die wichtigste Interventionsstrategie in der tiergestützten Psychotherapie. Bei einigen Patienten/Klienten spielt das Tier nur eine untergeordnete Rolle, bei anderen hat es einen wichtigen und festen Platz im therapeutischen Prozess. Es bringt sich bei dem jeweiligen Patienten auch unterschiedlich ein und auch bei selbigen Patienten kann sich die Interaktionsdynamik Mensch - Tier verändern.
So ist es „als Dritter im Bunde“ eine zu reflektierende Komponente, d.h. Psychotherapeuten integrieren die Wirkung des Tieres in ihren Behandlungsplan und aktualisieren bzw. überdenken sie fortlaufend.
Zudem ist auch klar, dass sich die Arbeitsbeziehung Psychotherapeutin - Patient/in - Tier in ihrer Dynamik in jeder einzelnen Psychotherapie neu gestaltet.
Dipl.- Psych. Katharina von Weiler
Psychologische Psychotherapeutin im Richtlinienverfahren „Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie“
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